Im gegenwärtigen politischen Diskurs schwirren eine Reihe von Begriffen durch den Raum, die geeignet sind, Furcht einzuflößen und bei den Bürgern heftige Emotionen auszulösen: (gesicherter) Rechtsextremismus, Rassismus, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Chauvinismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islamophobie, Sexismus, Autoritarismus, Verschwörungsmentalität … Sämtliche Begriffe rufen negative Assoziationen hervor, deuten fürs Gemeinwesen schädliche Einstellungen und Haltungen an – wüsste man doch nur immer, was genau damit gemeint ist.
Die Begriffe prägen die politische Diskussion, etwa im Zusammenhang mit dem diskutierten Verbot der AfD, sich verbreitenden Meldestellen gegen „Hass & Hetze“, Netzwerken von „Demokratie leben!“. Vor allem sind sie für Teile der bundesdeutschen, oft steuerfinanzierten Umfrageforschung und Wissenschaft zu einem ergiebigen Dauer-Forschungsthema geworden.
Im Ergebnis findet sich der gleiche oder zumindest sehr ähnliche Ansatz zur Einstellungsmessung unter anderem in den Mitte-Studien der Friedrich-Ebert Stiftung/FES (seit 2006; von Andreas Zick u. a., zuvor Oliver Decker und Elmar Brähler), den Autoritarismus-Studien der Universität Leipzig von Oliver Decker und Elmar Brähler (seit 2002), der aktuellen Polizeistudie von Bundesinnenministerium und Deutscher Hochschule der Polizei, deren Abschlussbericht im September veröffentlicht wurde, und zahlreichen regionalen Untersuchungen zur politischen Kultur wie dem Berlin-Monitor. Ebenso fahndet der Rassismusmonitor des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung nach „Diskriminierung und Rassismus“ im Land.
Auch Verfassungsschutzberichte arbeiten mit einem Sammelsurium negativ aufgeladener Schlagwörter:
„Im Rechtsextremismus wird der Wert eines Menschen an seiner Ethnie, Nationalität, geografischen Herkunft oder auch an seiner vermeintlichen ‚Rasse‘ gemessen. In einer auf Basis dieses Verständnisses konstruierten ethnisch-rassischen ‚Volksgemeinschaft‘ sind zentrale Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wie die Menschenwürde, das Rechtsstaats- oder das Demokratieprinzip verletzt und außer Kraft gesetzt. Die rechtsextremistische Agitation ist insbesondere geprägt von Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus und Geschichtsrevisionismus sowie Demokratie-, Fremden-, Migrations- und Muslimfeindlichkeit … Rechtsextremistisch motivierte gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und eine in den letzten Jahren verstärkt im Internet stattfindende Radikalisierung bilden die Basis für rechtsextremistischen Terrorismus …“ (Verfassungsschutzbericht 2023).
Was ist Menschenfeindlichkeit? Und was hat sie mit Rechtsextremismus zu tun?
Ob der Erziehungswissenschaftler Wilhelm Heitmeyer, als er vor über 20 Jahren das „Syndrom“ Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit/GMF prägte, wohl ahnte, dass es um die Welt gehen würde? Die Grundidee des GMF-„Syndroms“ – eine Konstellation von Einstellungen gegenüber vor allem migrantischen und Minderheiten-Gruppen – ist, dass pauschale „Abwertungen“ unterschiedlicher Minderheitengruppen in Zusammenhang stehen und ein bestimmter Bevölkerungskreis eine „Ideologie der Ungleichwertigkeit“ pflegt. Dies gelte zumal in Krisen- und Konfliktzeiten. Ursprünglich aus wenigen als problematisch eingeordneten Einstellungen bestehend (u. a. Sexismus, Antisemitismus, Homophobie), wurde das Konzept der GMF im Laufe der Zeit immer mehr erweitert, zum Beispiel um die Befürwortung von sogenannten Etabliertenvorrechten für Alteingesessene, Transfeindlichkeit, Islamophobie, Rassismus gegen schwarze Menschen.
In der Regel wird die GMF automatisch mit Rechtsextremismus in Verbindung gesetzt, so beim Projekt „Topografie 2023: Rechtsextremismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Thüringen“ und ebenso, wie gesagt, in Verfassungsschutzberichten. Das vom Verfassungsschutz als typisch rechtsextremistisch deklarierte Ideal einer „ethnisch-rassischen ‚Volksgemeinschaft‘“ als zentrales Phänomen findet bei der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit sein Pendant in der „Ideologie der Ungleichwertigkeit“. Die Zugehörigkeit zur eigenen Gruppe bzw. „projektive Aufladung von ‚Anderen‘ – seien dies Juden, Migranten, Muslime, Sinti und Roma oder Frauen und queere Menschen –“, postuliert die Autoritarismus-Studie, „legitimiert die Aggressionen“.
Hier sollte man allerdings Gruppenidentitäten nicht einseitig als Quelle von Feindseligkeit sehen. Denn: Jede Gemeinschaft besteht aus unzähligen Eigengruppen, die sich in puncto Merkmalen, Normen, Werten und Zielen von anderen Gruppen abgrenzen. Großgruppen wie „Einwohner/Staatsbürger Deutschlands“ mögen als formale juristische Einheiten funktionieren, nicht unbedingt als Ankerpunkte für soziale und kulturelle Zugehörigkeitsgefühle. Deswegen haben die sogenannten „Anderen“, etwa Migranten und queere Menschen, ja auch eigene Vereine gegründet, im Sinne von Gruppenidentitäten.
Nun leuchtet es prinzipiell ein, dass Menschenfeindlichkeit, Rassismus, Rechtsextremismus, sämtlich martialische Wörter, für Staat und Gesellschaft schädlich sind. Die Gretchenfrage ist aber, wie die zentralen Begriffe konkretisiert werden.
Üblicherweise werden befragten Bürgern Statements/Items, die Forscher vorformuliert haben [!], vorgelegt, und je nachdem, wie die Befragten antworten, werden sie als problematische Bürger oder als vorurteilsarme gute Demokraten identifiziert. Damit legen die Wissenschaftler von vornherein selber fest, welche Haltungen rechtsextrem, rassistisch, islamfeindlich, sexistisch usw. sind. Und die Ergebnisse ihrer Studien fließen dann als alarmierende Meldungen unmittelbar in den öffentlichen politischen Diskurs ein und produzieren in den Medien Überschriften wie „Polizeistudie MEGAVO. Jeder Dritte berichtet über rassistische Äußerungen“ oder „Studie zu Autoritarismus. Rechtsextremismus als ‚bundesweit geteiltes Ressentiment‘“. Jedoch bleibt das Zustandekommen der Studienbefunde meist eher im Dunkeln.
Forscher-Community demonstriert Einigkeit
Wenn ein wissenschaftlicher Ansatz von Forscherkollegen nur oft genug angewendet wurde, logisch, greift jede Studie gern auf ihn, seine Kernpunkte und Fragestellungen, zurück. Viele vorformulierte Statements finden sich daher mit gleichem oder ähnlichem Wortlaut in den unterschiedlichsten Publikationen und fungieren als Selbstvergewisserung der Forscher-Community.
Merkwürdigerweise werden dabei linksextreme und islamistische Weltbilder in wissenschaftlichen Umfragen viel weniger thematisiert. Ferner fällt auf, dass die Studien den Kreis der Befragten ungern nach Migrationshintergrund/Herkunfts- und Bezugsländern, auch konkreter Religionszugehörigkeit, differenzieren. Unterm Strich zeigen die für die Studien Verantwortlichen kaum Interesse daran, spezifisch die Meinung von Migranten(gruppen) im Land unter die Lupe zu nehmen. Dementsprechend werden Umfrageteilnehmer nur unpräzise nach „Sozialisationsort“ bzw. „bis zum 14. Lebensjahr überwiegend aufgewachsen in …“ unterschieden (Ostdeutschland, Westdeutschland, nicht in Deutschland).
Einmütig geht die große Forscher-Community auch davon aus, dass die Einstellungen, vor denen man übereinstimmend warnt, kein Phänomen von sozialen Rändern sind, sondern von der sogenannten „Mitte der Gesellschaft“ toleriert werden, wenn nicht gar in ihr entstehen. Es finde, meint Andreas Zick, eine „demokratiegefährdende Radikalisierung in der Mitte“ statt.
Es geht überwiegend um legale Meinungen
Hier soll nun nicht behauptet werden, dass die einschlägigen Untersuchungen keinerlei interessante Ergebnisse zu Tage fördern. Die inhaltlichen und methodischen Standards der Einstellungsmessung produzieren aber zu einem Gutteil diskussionsbedürftige Ergebnisse. Damit werden dann auch die Gesamt-Aussagen in eine bestimmte Richtung gelenkt, fördern entsprechende politische „Narrative“.
Hierzu zwei Vorbemerkungen: Erstens betrifft ein Großteil der Statements, die als Prüfstein für negative Einstellungen eingesetzt werden, keine ungesetzlichen Haltungen. Es handelt sich vielmehr um Meinungen, die das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 28.11.2011 – 1 BVR 917/09 -) wohl tolerieren würde, selbst wenn sie „unwahr“, „grundlos“, „emotional“, „wertlos“, „überzogen“ scheinen, es sei denn, allgemeine Gesetze und Strafnormen werden verletzt. Zweitens ist die Ebene der kognitiven Einstellungen und Emotionen, sozusagen das Innenleben der Menschen, zu trennen von der Ebene der Verbalisierungen und erst recht der Ebene der Taten. Wer die Ansicht vertritt, „Transsexuelle sollen aufhören, so einen Wirbel um ihre Sexualität zu machen“ – was als „Transfeindlichkeit“ gilt –, muss weder Transpersonen mit Worten beleidigen noch sie aggressiv behandeln, also in irgendeiner Weise eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen.
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